Corona-Krise: Reichen die finanziellen Hilfen für Studis?

Viele Studierende sind in der Corona-Krise in finanzielle Not geraten. Eigentlich sind sie auf Nebenjobs angewiesen, die sind jetzt weg. Bund und Länder unterstützen. Doch an den Hilfen gibt es Kritik.

Montagmittag, Anfang Juni in Bonn. Vor dem Hauptsitz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) protestieren Studierende aus NRW. Mit Lautsprechern und selbstgebastelten Pappschildern wollen sie auf ihre Lage aufmerksam machen. Auch in anderen deutschen Hochschulstädten formiert sich an diesem Tag der Protest. So auch in Dortmund und Mainz. Auf den Plakaten in Mainz steht: „Karlicz-Exit“ oder „Karliczek – Bildungsschreck“. Daneben ist das Konterfei der Bildungsministerin Anja Karliczek abgebildet, wie die Aufnahmen der Demo von Bonner Generalanzeiger und Tagesschau zeigen. Die Studierenden fühlen sich von ihr und der Politik vergessen.

Auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) in Dortmund ist alarmiert: „Bei einer Umfrage an der TU Dortmund, an der 300 Studis teilgenommen haben, kam heraus, dass sich 54 Prozent das nächste Semester nicht mehr leisten können“, berichtet AStA-Sprecher Marcel Skorupa.

Und Dortmund ist kein Einzelfall: Die Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke in NRW schätzt, dass etwa 40.000 Studierende in NRW von akuter, finanzieller Not betroffen sind. Deutschlandweit könnten es 750.000 Studierende sein. Verlässliche Zahlen gibt es allerdings nicht, da es keine zentrale Anlaufstelle für Studierende in finanzieller Not gibt.

Die Hilfsangebote kamen spät

Die Lage ist ernst. Der Corona-bedingte Lockdown in Deutschland führte dazu, dass Restaurants, Cafés und Museen Ende März schließen mussten. Dazu trifft viele Unternehmen die wirtschaftliche Rezession. Die Folge: Studierende verloren ihre Nebenjobs und gerieten in finanzielle Not.

Erst seit Anfang Mai stehen Hilfen wie ein zinsfreies Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Hilfen über die Studierendenwerke können Studis sogar erst seit Mitte Juni beantragen. Viele Studierende mussten also zwei oder drei Monate ohne Einnahmen überbrücken. Einzige Hilfsangeboten waren oft Darlehen von Asten oder Spenden.

Das Darlehen vom Asta der TU Dortmund

Antrag. Das Darlehen beantragt ihr direkt beim AStA. Die Verantwortlichen des Hilfsfonds sind aktuell immer montags bis donnerstags telefonisch unter 01786012721 erreichbar. Dort könnt ihr erste Konditionen absprechen. Oder ihr schreibt eine Mail an hilfe@asta.tu-dortmund.de. Die Formulare für einen Antrag findet ihr auf der Website des AStA der TU.

Zinsfrei. Der AStA der TU Dortmund kann insgesamt rund 95.000 Euro an notleidende Studierende ausschütten. Ihr bekommt maximal 1500 Euro als Einmalzahlung, die ihr nach sechs Monaten zinsfrei zurückzahlt. In Einzelfällen könnt ihr später zurückzahlen.

Voraussetzungen. Um die Förderung zu erhalten, müsst ihr an der TU Dortmund eingeschrieben sein, aktiv studieren und die Notlage muss vorübergehend und unverschuldet sein – dies ist bei finanzieller Not durch die Corona-Krise erfüllt.

FH Dortmund. Der AStA der FH in Dortmund kooperiert bei den Finanzhilfen mit der Katholischen Hochschulgemeinde Dortmund. Den Antrag stellt ihr über die KHG, die Hilfen kommen dann vom AStA. Ihr bekommt maximal 300 Euro Einmalzahlung. Um eine Finanzhilfe zu beantragen, müsst ihr per Mail an sekräteriat@khg-dortmund.de einen Termin für die Beratung vereinbaren. Während der Beratung bekommt ihr dann alle wichtigen Infos, ob ihr für die Hilfen in Frage kommt.

Für Hilfen aus sozialen Sicherungssystemen kommen Studierende oft nicht in Frage: Sie können beispielsweise kein Kurzarbeitergeld erhalten und werden daher häufiger gekündigt. Auch auf Hartz IV haben Studierende keinen Anspruch. Während eines Studiums darf niemand Arbeitslosengeld II beziehen. Einzig Wohngeld können Studis beantragen, wenn sie für eine Bafög-Förderung abgelehnt werden.

So beantragt ihr Wohngeld

Bedingung. Eine gesonderte Regelung für den Anspruch auf Wohngeld während der Corona-Krise gibt es nicht. Ihr könnt aber Wohngeld beantragen, wenn ihr keinen Anspruch auf Bafög habt. Dafür müsst ihr einen Ablehnungsbescheid vom Bafög-Amt vorlegen, um den Wohngeldanspruch geltend zu machen.

Anspruch. Eine Bafög-Anspruch besteht beispielsweise dann nicht, wenn ihr älter als 30 Jahre seid, ein Urlaubssemester eingelegt habt oder das Studium nur in Teilzeit betreibt. Außerdem könnt ihr Wohngeld beantragen, wenn ihr Bafög ausschließlich als Bankdarlehen erhaltet. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ihr Bafög als Volldarlehen für eine Zweitausbildung bezieht.

WGs. Wenn ihr ohne verwandtschaftliches Verhältnis in einer WG wohnt, betrachtet der Gesetzgeber jeden Mitbewohner als eigenständigen Haushalt. Ein Anspruch auf Wohngeld für den gesamten Haushalt besteht dann nicht. Besteht ein verwandtschaftliches Verhältnis könnt ihr auch als WG als gesamter Haushalt Wohngeld beantragen, auch wenn nur ein Mitglieder der WG wohngeldberechtigt ist.

Höhe. Die maximale Höhe des Wohngeldes wird über die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die jeweilige Mietstufe der Gemeinde bestimmt. Die Mietstufen richten sich nach der Durchschnittsmiete in Deutschland.

Das Deutsche Studierendenwerk kritisiert deshalb vor allem, wie lange es dauerte, bis die Politik tatsächlich Maßnahmen beschloss. Das teilt Pressesprecher Stefan Grob mit. Das BMBF weist diese Kritik zurück: „Das BMBF hat von Beginn der Pandemie in Deutschland an geeignete Maßnahmen getroffen, um Studierende bei pandemiebedingten finanziellen Engpässen zu unterstützen“, sagt Pressesprecherin Daniela Schmidt. Die Maßnahmen seien seit Anfang Mai angelaufen.

So können Studierende seitdem zinsfrei einen Kredit bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen und erhalten maximal 650 Euro pro Monat. Dies gilt allerdings nur bis März 2021. Danach gilt wieder der reguläre Zinssatz.

So bekommt ihr das KfW-Darlehen

Antrag. Der Antrag für den KfW-Kredit könnt ihr online stellen.

Zinsfrei. Das Darlehen ist bis Ende März 2021 zinsfrei. Ihr erhaltet maximal 650 Euro pro Monat bis Ende März 2021. Ab dem 1. April 2021 gilt dann wieder der reguläre Zinssatz, den die KfW jeweils für 6 Monate festlegt. Immer zum 15. März oder 15. September könnt ihr die Auszahlung an eure aktuellen Bedürfnisse anpassen.

Ausländische Studierende. Seit dem 1. Juni könnt ihr auch als ausländische Studierende einen KfW-Kredit beantragen. Dafür müsst ihr an einer deutschen Adresse gemeldet sein. Erstmöglich wird zum 1. Juli ausgezahlt und die Ausweitung auf ausländische Studierende ist bis zum 31. März 2021 befristet.

Voraussetzungen. Auf der Seite der KfW könnt ihr einen Vorab-Check machen, ob ihr die Voraussetzungen für ein KfW-Darlehen erfüllt. Dazu zählt unter anderem das Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland. Außerdem dürft ihr maximal im 10. Fachsemester, müsst volljährig und zum Finanzierungsbeginn höchstens 44 Jahre alt sein. Zudem müsst ihr regelmäßig Leistungsnachweise vorlegen.

Dass die Hilfen zunächst nur in Form von Krediten kamen, stößt bei Studierenden ebenfalls auf Kritik. Eigentlich hätte die Politik großen finanziellen Spielraum: Aus dem Bafög-Haushalt des vergangenen Jahres sind über 900 Millionen Euro übrig. Mittel, die ohnehin für Studierenden in Deutschland gedacht waren. „Doch statt das Geld für Soforthilfen bereitzustellen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, fließt es in KfW-Kredite“, kritisiert Marcel Skorupa vom Dortmunder AstA. Betroffene müssen dieses Geld wieder zurückzahlen.

Kredite verschieben das Problem in die Zukunft

Die Asten in NRW fordern stattdessen für Betroffene eine Soforthilfe von 3000 Euro, die sie nicht zurückzahlen müssen. So ist in einem Offenen Brief von Studierendenvertretungen aus ganz Deutschland an die Regierung zu lesen: „Eine verschuldete Studierendengeneration darf es unter keinerlei Umständen geben und ist die schlechteste Lösung, die sich der Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland leisten konnte.“ Denn ein Kredit verschiebe das Problem der Studienfinanzierung nur in die Zukunft.

Das Deutsche Studierendenwerk sieht die Kreditlösung weniger kritisch. „Man sollte die Verschuldungsangst immer in Relation zur zukünftigen Arbeit sehen. Immerhin ist ein Studium die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit und dann kann man Kredite gut zurückbezahlen“, sagt Pressesprecher Stefan Grob.

Für Studierende, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, gibt es seit Mai außerdem Erleichterungen beim Bafög. Das heißt, Studis haben keine Nachteile, wenn sie Leistungen im Studium nicht erbringen können. Außerdem können sie nun auch Bafög beantragen, wenn ihre Eltern durch die Krise in Kurzarbeit sind und deshalb ihre Kinder nicht mehr finanziell unterstützen können.

Die Bafög-Erleichterungen im Einzelnen

Bezieher*in. Wenn Veranstaltungen wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden und ihr deshalb geforderte Leistungsnachweise nicht erbringen könnt, habt ihr für eure Bafög-Förderung keine Nachteile. Die Förderung wird auch über die Höchstdauer, also die Regelstudienzeit, hinaus gezahlt.

Aktualisierung. Wenn ihr Bafög bezieht, könnt ihr euren Anspruch aktualisieren lassen, wenn das Einkommen eurer Eltern während der Pandemie sinkt. Den Antrag findet ihr online auf der Bafög-Website. Zusätzliches Einkommen durch Jobs in systemrelevanten Berufen wird während der Pandemie außerdem nicht als Einkommen angesehen. Dasselbe gilt auch für finanzielle Nothilfen von Asten und Studierendenwerken. Hier findet ihr alle relevanten Formulare und auch eine Erklärung, welche Formulare ihr braucht.

Neuer Antrag. Wenn ihr noch kein Bafög bezieht, könnt ihr das nun leichter beantragen. Das geht jetzt auch, wenn eure Eltern durch den Lockdown zum Beispiel in Kurzarbeit sind oder ihren Job verloren haben. Denn der Referenzzeitraum für den Verdienst eurer Eltern ist nicht mehr das vergangene Jahr, sondern die Pandemie-Monate.

Vorzeitige Auszahlung. Die Zahlungen für Bafög beginnen frühestens ab dem Antragsmonat. Deshalb solltet ihr den Antrag so früh wie möglich stellen. Wenn ihr während der Pandemie einen Neu-Antrag auf Bafög-Förderung stellt, wird dieser vorrangig bearbeitet, damit ihr die Förderung so schnell wie möglich erhaltet.

Studierendenvertretungen wie der AStA in Dortmund sehen auch das kritisch: „Hätte die Bundesregierung effektiv helfen wollen, wäre es viel unkomplizierter gewesen, das BAföG für alle betroffenen Studierenden in Notsituationen zu öffnen, da der Bundeshaushalt dieses Geld definitiv hergegeben hätte“, heißt es in einer Pressemitteilung.

„In der aktuellen Corona-Situation sind die Angebote total am Limit und teilweise auch ausgeschöpft.“

Immerhin gesteht der Bund den Studierendenwerken von den 900 Millionen Euro Überschuss aus dem Bafög-Haushalt 100 Millionen Euro für finanzielle Hilfen zu. Davon sollen nun Soforthilfen über die Studierendenwerke gezahlt werden. Maximal 500 Euro bekommen Studierende als Einmalzahlung. Allerdings stehen die Hilfen nur Studis zur Verfügung, die weniger als 500 Euro auf ihrem Konto haben. Man wolle immer auf 500 Euro aufstocken, erklärt Johannes Zedel vom Dortmunder Studierendenwerk.

So bekommt ihr die Hilfen vom Bund

Antrag. Die Studierendenwerke vor Ort zahlen die Mittel aus und nehmen den Antrag entgegen. Den Antrag stellt ihr online. Außerdem könnt ihr über die Hotline 0800 26 23 003 oder per Mail an ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de eure Fragen klären.

Auszahlung. Für Juni, Juli und August könnt ihr rückwirkend einen Corona-Zuschuss vom Bund erhalten. Pro Studi gibt es maximal 500 Euro pro Monat. Die Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzungen. Beantragen könnt ihr das Geld aber nur, wenn ihr weniger als 500 Euro auf dem Konto habt. Je nach Höhe eures Kontostandes bekommt ihr einen bestimmten Satz. Ihr müsst nachweisen können, dass ihr pandemiebedingte Einnahmeverluste habt, z.B. durch einen gekündigten Nebenjob. Außerdem müsst ihr an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studieren.

Das Geld vom Bund sei dringend nötig, meint Olaf Kroll, Referent der Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke in NRW. Studierendenwerke konnten zwar auch bisher Nothilfen bei finanziellen Schwierigkeiten zur Verfügung stellen. Doch diese Notfallfonds waren auf eine Situation wie die Corona-Krise nicht vorbereitet: „Die bisherigen Hilfsangebote für notleidende Studierende von den Studierendenwerken waren für Einzelfälle vorgesehen. In der aktuellen Corona-Situation sind die Angebote total am Limit und teilweise auch ausgeschöpft.“

“Wir mussten auch noch die Infrastruktur für die Verteilung aus dem Boden stampfen.”

Bisher boten Studierendenwerke beispielsweise Darlehen über die Darlehenskasse der Studierendenwerke in NRW an. Das kann auch weiterhin beantragt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Darlehen der DaKa

Antrag. Das Daka-Darlehen beantragt ihr beim Dortmunder Studierendenwerk. Dort könnt ihr euch Beratungsgespräch im Bereich Sonderförderung im InfoPoint im Mensa-Foyer vereinbaren. Der Berater für Studienfinanzierung und Sonderförderung ist Ralf Unruh. Er ist auch telefonisch unter 0231/ 7555698 erreichbar.

Anspruch. Die Darlehenskasse der Studierendenwerke vergibt Studiendarlehen bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 Euro pro Studierenden, monatlich werdet ihr mit bis zu 1.000 Euro gefördert. Ihr könnt die Förderung bei Bedarf auch auf Bachelor- und nachfolgendes Masterstudium aufteilen. Das Darlehen ist zinsfrei.

Voraussetzungen. Um ein Daka-Darlehen zu erhalten, müsst ihr an einer staatlichen Hochschule in NRW studieren und einen Sozialbeitrag an das örtliche Studierendenwerk entrichten. Das macht ihr automatisch, wenn ihr den Semesterbeitrag bezahlt. Außerdem müsst ihr bei der Sicherung eures Lebensunterhaltes auf Finanzhilfen angewiesen sein und einen Bürgen stellen.

Rückzahlung. Zwölf Monate nach der letzten Auszahlung beginnt die Rückzahlung zinsfrei, in Einzelfällen kann sie nach hinten verschoben werden.

Ein zentrales Problem der Studierendenwerke war außerdem, dass es gar keine Infrastruktur für die Verteilung der Hilfen gab, so Kroll. Ihm sei die Dringlichkeit der Lage bewusst und man wolle den Studierenden so schnell wie möglich helfen: „Aber wir mussten mit 57 Studierendenwerken in Deutschland und dem Deutschen Studierendenwerk als Dachverband abstimmen, wie das Geld verteilt wird. Das nimmt einfach viel Zeit in Anspruch und dann mussten wir auch noch die Infrastruktur für die Verteilung aus dem Boden stampfen.“

Deshalb dauere es so lange, bis die Hilfen von den Studierendenwerk tatsächlich zur Verfügung stehen. Das bestätigt auch Johannes Zedel vom Dortmunder Studierendenwerk: „Wir würden das Geld gerne auszahlen, aber wir haben einfach noch nicht die technischen Voraussetzungen.“ Geplant ist die Auszahlung ab dem 29. Juni.

Studium als Privileg?

Wie lange diese 100 Millionen Euro reichen werden, ist allerdings unklar. Das Dortmunder Studierendenwerk bekommt davon rund 2 Millionen Euro. Es ist für Studis in Dortmund, Hagen, Meschede, Iserlohn und Soest zuständig. Das sind etwa 120 000 Studierende. Wenn jeder den Höchstsatz beantragt, könne man in Dortmund höchstens 4 000 Betroffene pro Monat unterstützen.

Derzeit liegen beim Dortmunder Studierendenwerk etwa 2 400 Anträge vor (Stand: 25.06.2020). Jetzt müsse man abwarten, wie sich die Nachfrage weiter entwickle, so Johannes Zedel vom Dortmunder Studierendenwerk. Ob der Bund noch einmal Geld nachschieße, wenn die Mittel aufgebraucht sind, stehe nicht fest.

Asten und Studierendenwerke treibt derweil noch eine weitere Sorge um: Eltern von derzeitigen Abiturienten, die in Kurzarbeit sind, werden ihren Kindern im Herbst kaum ein Studium finanzieren können. „Studieren könnte ein Privileg für die werden, die es sich leisten können“, sagt Marcel Skorupa vom AStA in Dortmund.

Beitragsbild: Mira Kossakowski/AStA TU Dortmund 

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