StuPa-Wahl 2020: Das sind die Gewinner und Verlierer

Die Wahl des Studierendenparlaments (StuPa) ist vorbei. Seit Montag (29. Juni) steht das offizielle Ergebnis fest. Nicht nur die Wahlbeteiligung ist gestiegen – auch im Parlament verändert sich einiges. Die Wahl des Autonomen Ausländer*innen-Referats sorgte unterdessen für Aufruhr.  

Zehn Tage lang haben die Studierenden der TU Dortmund online das Studierendenparlament gewählt. Jetzt stehen die Gewinner und Verlierer fest – Wahlleiter Moritz Pfalzgraf bestätigte KURT am Montag das amtliche Wahlergebnis. Der klare Sieger der Wahl ist wie schon im vergangenen Jahr die Hochschulgruppe CampusGrün. Sie erhielt knapp 29 Prozent der Stimmen. Dadurch ist sie künftig mit 12 Sitzen im StuPa vertreten – ein Plus von fünf Sitzen gegenüber der letzten Wahl.

“Wir waren sehr überrascht, mit so einem Ergebnis hatten wir nicht gerechnet”, sagte Spitzenkandidatin Marlene Schlüter. Sie glaubt, dass die Hochschulgruppe vor allem mit ihrem Wahlprogramm überzeugen konnte, das auf mehr Nachhaltigkeit an der Uni setzt. “Ich muss aber auch ehrlich sagen, dass der Listenplatz, der uns zugelost wurde, sehr vorteilhaft war”, so Schlüter. CampusGrün stand als erste Liste auf dem Wahlzettel.

Wie es in den kommenden Wochen weitergeht, weiß die Spitzenkandidatin auch schon: “Als nächstes wollen wir in die Gespräche mit den anderen Hochschulgruppen gehen, um eine gute Koalition im StuPa und einen vernünftigen AStA zusammenzukriegen”. Der Allgemeine Studierendenausschuss – kurz AStA – ist die Exekutive der Studierendenschaft. Er ist für die Umsetzung der StuPa-Beschlüsse verantwortlich.

APFEL verliert – LISTE, D.A.B. und Jusos holen auf

Deutlich hinter CampusGrün landeten die Hochschulgruppen APFEL (10,5 Prozent) und Studis für Studis (8,7 Prozent). Beide sind künftig mit vier Sitzen im StuPa vertreten. Für APFEL bedeutet das einen Verlust von zwei Sitzen im Vergleich zum Vorjahr. Die Hochschulgruppe wollte sich gegenüber KURT nicht zum Wahlergebnis äußern. Studis für Studis war bereits vor der Wahl mit vier Sitzen im StuPa vertreten.

Bei D.A.B. (8,4 Prozent), der LISTE (8,1 Prozent) und den Jusos (7,6 Prozent) gibt es Grund zur Freude. Sie gewinnen jeweils einen Sitz im StuPa dazu und kommen allesamt auf drei Mandate. Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) konnte seine zwei Sitze im Studierendenparlament verteidigen. Die Hochschulgruppe kommt auf 5,2 Prozent der Stimmen. “Wir bedanken uns bei allen Wählern und freuen uns auf ein spannendes Jahr im StuPa!”, erklärt der RCDS auf seiner Homepage.

Der Pirat erhielt 4,1 Prozent der Stimmen – und das ohne Wahlprogramm. Eigentlich stehen der Hochschulgruppe zwei Sitze im Studierendenparlament zu. Allerdings ist TU-Student Hendrik Reichenberg als einziger Kandidat zur Wahl angetreten. Dadurch entgeht der Hochschulgruppe ein Mandat und das StuPa hat künftig nur noch 34 Sitze.

Antifaschistische Liste schafft Sprung ins Parlament

Ummah Aktiv ist derzeit noch mit drei Sitzen im Studierendenparlament vertreten. Zwei davon muss die Hochschulgruppe jetzt wieder abgeben –  sie bekam nur knapp 3,4 Prozent der Stimmen. “Natürlich ist ein bisschen Unzufriedenheit da”, erklärte Kandidat Umut Ceribas. “Aber ich muss auch ganz klar sagen, dass das Ergebnis auch ein bisschen abzusehen war.” Ummah Aktiv habe in den letzten Jahren viele Studierende über Werbung auf dem Campus erreicht. Das war in diesem Jahr nicht möglich. Dadurch seien der Hochschulgruppe viele Stimmen entgangen. Daraus zieht Ceribas aber auch eine Lehre: “Falls das nächste Jahr wieder kein Wahlkampf auf dem Campus möglich ist, wollen wir mehr Werbung auf Social Media machen.”

Die Antifaschistische Liste trat zum ersten Mal zur Wahl an und konnte gleich einen Sitz im Parlament ergattern. Wie Ummah Aktiv erhielt sie knapp 3,4 Prozent der Stimmen. “Wir haben unser Ziel erreicht und sind ins StuPa eingezogen. Auf der einen Seite freut uns das natürlich sehr. Andererseits wird auch klar, dass eine antifaschistische Liste gebraucht wird”, sagte Spitzenkandidat Daniel Feldt. Er wolle sofort mit der politischen Arbeit beginnen und den AStA beauftragen, eine Studie über antiasiatischen Rassismus zu erstellen: “Uns ist bekannt, dass Asiaten auf dem Campus während der Corona-Krise strukturell diskriminiert wurden. Das muss aufgearbeitet werden!”

Anmerkung: Die Hochschulgruppen Studis für Studis, RCDS und der Pirat konnten ihre Sitze im StuPa halten.

Wahlbeteiligung deutlich gestiegen

Neben dem Studierendenparlament wurden auch das Autonome Frauenreferat (AFR) und das Autonome Ausländer*innen-Referat (AAR) gewählt. Kübra Sari, Stella Heise, Lena Quambusch, Cara-Milena Zaremba und Isabelle Emken wurden ins AFR gewählt. Selma Acilan, Alpha Oumar Keita und Aziabou Kocu vertreten künftig die Interessen der ausländischen Studierenden im AAR. Weitere Infos zur Arbeit der Autonomen Referate gibt es hier.

Es war sicherlich vorteilhaft, dass diesmal alle Wahlen online durchgeführt wurden.

Wahlleiter Moritz Pfalzgraf

An der StuPa-Wahl nahmen insgesamt 2.964 Studierende teil. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 9,4 Prozent – ein Plus von 3,7 Prozentpunkten gegenüber der StuPa-Wahl 2019. Wahlleiter Moritz Pfalzgraf sieht viele Gründe für den Anstieg: “Es war sicherlich vorteilhaft, dass diesmal alle Wahlen online durchgeführt wurden. Im vergangenen Jahr wurde der Senat online gewählt und das StuPa auf dem Campus. Da haben viele gedacht, sie hätten schon gewählt.” Auch die Erinnerungs-Mails von der Uni, der Online-Wahlkampf der Hochschulgruppen und die Öffentlichkeitsarbeit des AStA hätten mehr Studierende zum Wählen gebracht.

Bei der Durchführung der Online-Wahl sind keine Probleme aufgetreten. Allerdings gab es vereinzelt Beschwerden von Studierenden, die trotz ihrer doppelten Staatsbürgerschaft nicht an der Wahl des Ausländer*innen-Referats (AAR) teilnehmen konnten. Laut der TU Dortmund liegt das an einer missverständlichen Formulierung in der Satzung des AAR. Dort heißt es, dass nur Studierende an der Wahl teilnehmen können, “die an der TU Dortmund als Ausländer*innen eingeschrieben sind”. Studierende mit einer doppelten Staatsbürgerschaft werden nicht explizit als Wahlberechtigte genannt. Deshalb habe das ITMC sie auch nicht in die Wahlliste fürs AAR mit aufgenommen. Ein Pressesprecher der Uni erklärte: “Es liegt also nicht daran, dass irgendeine Gruppe benachteiligt werden soll, sondern schlicht an der in diesem Punkt unpräzisen Wahlordnung. Die wiederum kann von den Gremien nachgeschärft werden.” Das Autonome Ausländer*innen-Referat hat sich bisher nicht zu dem Vorfall geäußert.

Wirbel bei der Wahl des Autonomen Ausländer*innen-Referats

Für Aufruhr sorgte außerdem die Kandidatur von Ghadir al Assadi. Al Assadi wurde mit 86 Stimmen ins Autonome Ausländer*innen-Referat gewählt, dann aber nachträglich von der Wahl ausgeschlossen. “Nach der uns vorliegenden Satzung darf eine Person nicht mehr als zweimal Referent*in gewesen sein”, sagte Wahlleiter Pfalzgraf. Assadi sei jedoch bereits 2016 und 2017 Referentin im AAR gewesen. Ihre erste Amtszeit habe sie der Wahlkommission verschwiegen. “Eigentlich hätten wir Ghadir al Assadi gar nicht zur Wahl zulassen dürfen. Ihre erste Amtszeit ist uns durch die Lappen gegangen, weil wir durch Corona keinen Zugriff auf die Unterlagen hatten”, so der Wahlleiter. Die Entscheidung, al Assadi nachträglich von der Wahl auszuschließen, sei in Rücksprache mit der Rechtsaufsicht getroffen worden.

Die Satzung, die auf der Website des AAR zu finden ist, widerspricht den Aussagen des Wahlleiters. Sie wurde laut AAR bereits im April 2015 verabschiedet. Dort heißt es: “Kandidat*innen für das autonome Ausländer*innenreferat dürfen nicht mehr als dreimal das Amt der Referentin/ des Referenten des autonomen Ausländer*innenreferates innehaben.” Demnach wäre die Wahl von al Assadi zulässig, weil sie bisher erst zweimal Referentin im AAR gewesen ist.

Ich bin traurig und werde gegen die Entscheidung der Wahlkommission Widerspruch einlegen.

Ghadir al Assadi

Auch das AAR verwies in einer schriftlichen Stellungnahme auf die Satzung aus dem Jahr 2015: “Wir verstehen die Entscheidung der Wahlkommission nicht, da in unserer Satzung deutlich steht, dass man drei Mal kandidieren darf.” Die Satzung sei damals auch wie vorgeschrieben an das Studierendenparlament und den AStA geschickt worden. KURT liegt eine entsprechende Mail an das StuPa-Präsidium vor. Zudem hätten seit der Satzungsänderung bereits fünf Referent*innen eine dritte Amtszeit im AAR absolviert. Vor diesem Hintergrund sei der Ausschluss von al Assadi unverständlich. Diese erklärte ihrerseits: “Ich bin traurig und werde gegen die Entscheidung der Wahlkommission Widerspruch einlegen.”

Der Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.06.2020.

Beitragsbild: TU Dortmund / Nikolas Golsch

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