Ab Mittwoch dürfen in NRW wieder 30 Personen Kontaktsport in der Halle betreiben. An Hochzeiten und Beerdigungen dürfen ab dann wieder 150 Personen teilnehmen. Das hat die Landesregierung in NRW am Sonntag mit der neuen Coronaschutzverordnung beschlossen.
Außerdem dürfen ab Mittwoch auch wieder mehr Zuscher bei Sportveranstaltungen dabei sein. Hier wurde die zulässige Personenanzahl von 100 auf 300 Personen erhöht. Für alle Veranstaltungen müssen jedoch weiterhin Hygiene-Vorkehrungen getroffen werden und es muss möglich sein, Infektionsketten zurückzuverfolgen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte gestern dazu: “Die nach wie vor positive landesweite Entwicklung der Zahlen eröffnet uns kleinere Spielräume, die wir für mehr Freiheiten verantwortungsvoll nutzen wollen.” Die Maskenpflicht bleibt vorerst bestehen.
Die Coronaschutzverordnung gilt erstmal bis zum 11. August 2020. In NRW lag die Zahl der Neuinfektionen zuletzt bei 59 Fällen. In Dortmund gab es drei Neuinfektionen. Die Zahlen stehen jeweils im Verhältnis zum Vortag.