Land NRW: 15km-Regelung fehlt in Corona-Verordnung

Das Land NRW hat am Donnerstag Abend die neue Corona-Vorordnung veröffentlicht. In dem Beschluss taucht entgegen der Erwartungen der 15km-Bewegungsradius für Hotspots nicht auf.

In anderen Bundesländern, zum Beispiel Baden-Württemberg, ist diese Bewegunseinschränkung Teil der jeweiligen Verordnungen. Stattdessen sollen in NRW für Hotspots mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 200 weitere Maßnahmen mit dem Gesundheitsministerium besprochen werden. Damit wird die 15-Kilometer-Regel von einem “Muss” zu einem “Kann”. Davon wäre bisher lediglich der Kreis Höxter mit einer Inzidenz von 201 Fällen pro 100000 Einwohnern betroffen.

Anlass für die Bewegungsbeschränkungen waren unter anderem Tagesausflügler in Wintersportgebiete gewesen. Die neue Verordnung soll am 11.01.2021 in Kraft treten.

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