Bund-Länder-Treff beschließt Grundsicherung für Ukraine-Flüchtlinge

Staatliche Grundsicherung für Ukraine-Flüchtlinge – darauf haben sich Bund und Länder am späten Donnerstagabend (07.04.) geeinigt. Flüchtlinge aus der Ukraine sollen ab Juni mit denselben Mitteln wie etwa Hartz-IV-Empfänger*innen unterstützt werden. Man stelle sie somit anerkannten Flüchtlingen gleich.

Darüber, wer die dabei entstehenden Kosten trägt, gibt es nun einen Kompromiss: Der Bund wolle sich an den Kosten mit einem Betrag von 500 Millionen Euro beteiligen, wie Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident von Brandenburg und Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, mitteilten. Laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will der Bund die Kommunen ebenso bei der Unterbringung der Flüchtlingen mit einem Betrag von 500 Millionen Euro unterstützen. Zudem wolle der Bund einen Betrag von einer Milliarde Euro für die Integration in Kita oder Schule bereitstellen.

Im ZDF-Morgenmagazin äußerte sich Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) auch dazu, dass ukrainische Flüchtlinge nicht besser behandelt würden als andere: „Hier muss man ganz klar sagen, dass es eine Gleichbehandlung gibt, denn die Kriegs-Flüchtlinge werden behandelt wie Asylbewerber, deren Status anerkannt worden ist.“ Die Ukrainer*innen müssten sich nicht mehr um Asyl bewerben. Da ihr Status geklärt ist, haben sie ein „Recht auf Aufenthalt und Arbeit“ in Deutschland.

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