Dass die Polizei Reichsflaggen in Dortmund-Dorstfeld entfernt hat, hält das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für rechtskonform. Neonazis hatten die Flaggen am Mittwoch (20.04.) aus den Fenstern ihrer Häuser gehängt. Die Polizei entfernte sie daraufhin. Ein Anwohner ist mit einem Eilantrag dagegen vorgegangen, um die Flaggen noch am selben Tag wieder aufzuhängen. Doch das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht wies seinen Eilantrag ab.
Das Zeigen von Reichsflaggen ist in Deutschland eigentlich nicht verboten. Der 20. April ist aber der Geburtstag von Adolf Hitler, Neonazis nutzen diesen Tag deshalb immer wieder, um rechte Propaganda zu betreiben und Adolf Hitler zu ehren. Damit ist es ein Tag mit besonderer Symbolkraft, erläutert Klaus Weisel. Er ist stellvertretender Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. “An so einem Tag kann das zur Schau stellen solcher Flaggen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen und damit rechtswidrig sein”, so Weisel. Die Flaggen könnten als eine Verherrlichung der NS-Zeit betrachtet werden.
Weil in einem Eilverfahren die Rechtswidrigkeit aufgrund der mangelnden Zeit häufig nicht abschließend beurteilt werden kann, wägt ein Gericht in so einem Fall die möglichen Folgen seines Urteils gegeneinander ab, erläutert Klaus Weisel. So eine Folgenabwägung habe das Gelsenkirchener Gericht auch hier vorgenommen. Die Gefahr, dass das Zeigen der Flaggen an dem Tag rechtswidrig ist, sei bei dieser Abwägung als höher eingeschätzt worden, als das Interesse des Anwohners, die Flagge wieder aufzuhängen, so Weisel.
Der Anwohner hat neben dem Eilantrag auch eine Klage gegen die Stadt Dortmund und die Dortmunder Polizei eingereicht. Dieses Verfahren wird noch eine Weile dauern. Dort wird dann endgültig geklärt, ob die Polizei die Flaggen beschlagnahmen durfte. Die Polizei hat Anzeige gegen die Bewohner*innen erstattet.