Dortmunder Neonazi-Prozess: Urteil gefällt

Im Neonazi-Prozess sind am Montag, dem 30.05., fünf der zehn Angeklagten zu Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro verurteilt worden. 2018 haben sie bei einer Demonstration in Dortmund Dorstfeld und Marten eine antisemitische Parole gerufen. Die Richter*innen beurteilen die Tat als Volksverhetzung. 

Im September 2018 ist es in Dortmund zu Demonstrationen der Neonazis gekommen. Dabei haben die Teilnehmer*innen Pyrotechnik gezündet und Banner mit Anspielungen auf die NSDAP getragen. Die antisemitische Parole “Wer Deutschland liebt, ist Antisemit”, ist nun als Volksverhetzung verurteilt worden, da diese zum Hass gegen in Deutschland lebende Jüdinnen und Juden aufstachele, so die Richter*innen.

Fünf der zehn angeklagten Rechtsextremist*innen sind freigesprochen worden. Dreien konnte keine Teilnahme an der Demonstration nachgewiesen werden. Die anderen beiden seien lediglich bei der ersten Demo an dem Tag gewesen, welche ohne Bengalos abgelaufen sei. Dies habe nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, so Pressedezernentin Nesrin Öcal gegenüber RUHR24.

Der Prozess gegen die Neonazis hat mehr als ein halbes Jahr gedauert. Neben der Ausmachung von Zeugen hat das Gericht einen Gutachter bestellt, welcher die Teilnahme der Angeklagten an der Demonstration nachweisen sollte.

 

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