Der Gerichtsstreit um die selbsternannte Scharia-Polizei geht weiter. Der Bundesgerichtshof (BgH) prüft ab Donnerstag, 14. Dezember, die Entscheidung des Wuppertaler Landgerichts. Das hatte die sieben Angeklagten freigesprochen.
Den Männern wird vorgeworfen, gegen das Uniformverbot verstoßen zu haben. Die Gruppe hatte im September 2014 in Wuppertal, Stadtteil Elberfeld, patrouilliert und wollte junge Muslime von dem Besuch von Bordellen, Spielhallen und Gaststätten abhalten. Dabei trugen einige der Männer Westen mit der Aufschrift “Schariah Police”.
Die Anklage sieht in den Westen mit der Polizeiaufschrift einen Einschüchterungsversuch. Das Landgericht Wuppertal sah das anders und sprach die Männer frei. Der BgH in Karlsruhe will am 11. Januar darüber entscheiden. Die Scharia-Polizei hatte 2014 bundesweit für Diskussionen über die Integration von Muslimen gesorgt.