Netzagentur verpflichtet Anbieter zur Warnung vor teuren “Ping-Calls”

Nach zehntausenden Fällen von “Ping-Calls” hat die Bundesnetzagentur nun reagiert: Die Anbieter müssen künftig per Ansage über Zusatzkosten für Anrufe in “auffällige” Länder informieren.  

Bei einem “Ping-Call” lassen die Betrüger es bei einem Anruf Bruchteile von Sekunden klingeln und legen wieder auf – die Falle ist der Rückruf. Dieser landet häufig bei Nummern im Ausland und kostet mehrere Euro pro Minute.

Besonders für Opfer in Nordrhein-Westfalen ist der Trick meist schwierig zu erkennen: So gab es in der Vergangenheit Ping-Anrufe mit der Vorwahl +224, die auch auf NRW schließen lassen könnte. Die Anrufe kamen jedoch aus Guinea.

Seit Jahresbeginn gingen mehr als 60.000 Beschwerden zu Ping-Anrufen bei der Bundesnetzagentur ein. Gegen diese Betrügereien geht die Bundesnetzagentur nun vor. Bis zum 15. Januar 2018 müssen die Provider die kostenlose Preisansage einrichten.

Sie soll dafür sorgen, dass Nutzer das Gespräch rechtzeitig abbrechen können, wenn sie Nummern aus einem der 22 “auffälligen” Ländern anrufen.

Vorsicht! Sie rufen jetzt eine sehr teure Nummer zurück!

So oder ähnlich könnte sich die Ansage anhören, kündigte Behörden-Chef Jochen Homann bereits an. Auf Grundlage der eingegangen Beschwerden hat die Bundesnetzagentur eine Liste von 22 Ländern erstellt, aus denen besonders häufig Ping-Anrufe abgesetzt werden.

Auffällige Länder für Ping-Anrufe
Burundi (00257), Tschad (00235), Serbien (00381), Seychellen (00248), Tunesien (00216), Elfenbeinküste (00225); Guinea (00224), Sudan (00249), Marokko (00212), Tansania (00255), Benin (00229), Mali (00223), Uganda (00256), Madagaskar (00261), Albanien (00355), Bosnien-Herzegowina (00387), Somalia (00252), Liberia (00231), Malediven (00960), Jemen (00967), Mazedonien (00389), Sierra Leone (00232), Global Mobile Satellite System (00881)
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