Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Dashcam-Videos bei Unfällen, als Beweis vor dem Gericht, zugelassen werden können.
Die Aufnahmen der Minikameras, meistens am Armaturenbrett angebracht, verstoßen zwar gegen das Datenschutzrecht, dieses könne vernachlässigt werden, da Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu ihrer Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH).
Das durchgehende Aufzeichnen ist weiterhin verboten, der BGH weist an dieser Stelle auf das Datenschutzgesetz hin. Diese Unzulässigkeiten bedeuten nicht automatisch, dass die Bilder nicht bei Prozessen verwendet werden dürfen. Es sei eine Frage der Abwägung in den Einzelfällen.
Der Verkehrsgerichtstag fordert eine eindeutige gesetzliche Regelung und empfiehlt einen “Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht” auf Basis des europäischen Datenschutzrechts. Videos sollten bei schweren Verstößen oder Unfällen zulässig sein, ansonsten aber überschrieben werden. Die Veröffentlichung von Videos im Internet solle in jedem Fall geahndet werden.