Europäischer Gerichtshof verhandelt über den Markennamen “Fack ju Göhte”

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg will am Mittwoch, 13. Februar, darüber entscheiden, ob der Filmtitel “Fack ju Göhte” als Markenname eingetragen werden darf. Bisher wurde der Markenschutz abgelehnt, weil der Ausdruck zu “vulgär” sei.

Die Film-Gesellschaft Constantin Film, verantwortlich für die Komödie “Fack ju Göhte” und ihre beiden Fortsetzungen, will für den Titel einen EU-weiten Markenschutz erwirken. Das berichtet die Tagesschau. Die Reihe um einen Kleinkriminellen, der zum Lehrer wird und eine Gruppe unmotivierter Schüler aufmischt, hat in Deutschland ein Millionenpublikum begeistert. Allein der dritte Teil hatte nach dem dritten Wochenende laut kino.de über fünf Millionen Euro in die Kassen der Filmgesellschaft gespielt. Die wolle deshalb jetzt auch Merchandising-Produkte rausbringen, zum Beispiel Kleidung oder Lehrmaterial mit dem Schriftzug “Fack ju Göhte”. Um damit aber verdienen zu können, muss der Markenname geschützt sein.

Das haben bisher das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum und das Gericht der Europäischen Union abgelehnt. Der Titel sei zu vulgär, er würde den deutschen Dichter Johann Wolfgang von Goethe herabwürdigen und verstoße “gegen die guten Sitten”. Constantin Film argumentierte, der Titel sei als Scherz zu verstehen, was auch die falsche Schreibweise verdeutliche, das Gericht der Europäischen Union wies diese Erklärung aber ab. Der Ausdruck, der genauso klingt wie das englische “fuck you”, sei durch eine “ihm innewohnende Vulgarität” geprägt und schockiere den Durchschnittsbürger, unabhängig davon, dass er als Satire gemeint sei. Am Mittwoch verhandelt das höchte Gericht der EU, der Europäische Gerichtshof, abschließend über den Fall.

 

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