Sexuelle Belästigung: Nein heißt nein

Wer in Deutschland einer Frau oder einem Mann nachpfeift, muss selten mit Konsequenzen rechnen. In Frankreich ist das anders. Die Regierung will den forschen Sprüchen auf der Straße nun ein Ende bereiten. Was taugt das neue Gesetz gegen sexuelle Belästigung?

Knapp zwei Jahre ist es her, dass über #metoo in den sozialen Netzwerke debattiert wurde. Es ging um den Filmproduzenten Harvey Weinstein, dem Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vorgeworfen wurde. Und es ging um eine faire Bezahlung in der Filmbranche. Aber vor allem ging es um Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau: im Alltag wie im Beruf.

Dem Hashtag folgte eine globale Bewegung für mehr Chancengleichheit. Nach den Vorwürfen gegen Weinstein gingen immer mehr Frauen mit ihren Erlebnissen von sexuellen Übergriffen an die Öffentlichkeit. Es ging und geht bis heute um einen Machtmissbrauch, der sich in Form sexueller Übergriffe offenbart und vor allem gegen Frauen gerichtet ist.

300 Euro Bußgeld für sexuelle Belästigung

Dieser Machtmissbrauch zeigt sich auch in alltäglichen Situationen in der Öffentlichkeit: In Draveil, einem Ort südlich von Paris, schlug ein 30-jähriger Mann einer 21-Jährigen im vergangenen Herbst auf den Hintern und beschimpfte sie als Hure. Seine Strafe: 300 Euro Bußgeld. Dass der Mann überhaupt dafür bestraft wurde, ist längst nicht selbstverständlich. Erst im August 2018 ist der französischen Staatssekretärin für Gleichstellung, Marlène Schiappa, der Durchbruch gelungen.

Mit dem neuen Gesetz wolle sie stärker gegen sexuelle Belästigung und Sexismus gegen Frauen auf der Straße vorgehen und Strafen verschärfen, sagt Schiappa im Video des offiziellen YouTube-Kanals der Macron-Regierung „La Republique en marche“.

Anzügliche Bemerkungen über den Körper sowie Pfiffe, aufdringliche oder obszöne Blicke und Verfolgen über eine längere Distanz stehen seit August unter Strafe von bis zu 750 Euro. Diese Strafe kann direkt vor Ort von der Polizei verhängt werden. Die Strafe kann sowohl für Männer als auch für Frauen gelten.

In besonders schweren Fällen kann sogar eine Geldbuße von bis zu 3000 Euro anfallen – wenn beispielsweise Minderjährige belästigt werden oder die Tat in einem öffentlichen Verkehrsmittel geschieht. Laut Schiappa sollen verbale obszöne Äußerungen direkt unterbunden werden. Ein Hinterherrufen kann somit ebenfalls eine Bestrafung nach sich ziehen.

Nach einem Jahr zieht die französische Regierung eine positive Bilanz des neuen Gesetzes: Insgesamt seien seit Inkrafttreten 450 Geldbußen verhängt worden.

Interview: Was denken junge Französinnen und Franzosen über das Gesetz?

Reporterin Silja Thoms hat sich in Toulouse in Frankreich umgehört.

Quelle: Sylvain Keller

Sylvain Keller (23):

“Ich finde das Gesetz notwendig, weil es ein Zeichen setzt und eine symbolische Wirkung hat. Es ist nur schwer zu bestimmen, wo Flirten aufhört und wo Belästigung anfängt.

Es gibt sicher oft Momente, in denen sich Frauen auf der Straße durch bestimmte Sprüche von Männern belästigt fühlen, nur sollte man immer auf den Kontext der Situation achten. Wenn sich eine Frau und ein Mann vorher lange unterhalten haben und ein einzelner Spruch vielleicht zu viel war, kann man nicht direkt von sexueller Belästigung ausgehen.

Auch gibt es nicht immer Zeugen auf der Straße, und so besteht die Gefahr, dass manche Frauen behaupten könnten, sie seien sexuell belästigt worden, obwohl das nicht stimmt. Momentan ist das Gesetz noch nicht ganz ausgereift, aber ich denke, dass es in zehn Jahren für uns alle ganz normal sein wird. Persönlich fühle ich mich, was Flirten angeht, nicht eingeschränkt. Wenn jemand auf der Straße flirten will, sollte er das immer respektvoll tun”.

Quelle: Hannah Glachant

Hannah Glachant (21):

“Symbolisch ist das Gesetz vielleicht gut. Aber es ist eine Sache, Gesetze zu schaffen, und eine andere, diese wirklich umzusetzen. Ein Gesetz reflektiert das, was gerade in einer Gesellschaft passiert.

Das Problem ist die Integration des Gesetzes in ein System. Wie wollen wir das Gesetz richtig umsetzen? Es ist schwierig, Regeln dafür zu entwerfen, was Belästigung ist und was nicht. Wenn sich eine Frau belästigt fühlt, ist es doch schon Belästigung. Es wird aber immer Männer geben, die sich nicht bewusst sind, dass ihr Verhalten oder ihre Aussage belästigend sein könnte. Die Männer, die Frauen belästigen, müssen wirklich bestraft werden, aber es wird schwierig, die Täter zu finden.

Es ist wichtig, dass wir das Gesetz haben, aber wir müssen trotzdem erst einmal eine Basis des Verständnisses schaffen. Und da wären wir beim Dilemma der Bildung: Wie soll man Männern, die bereits 30 oder 40 Jahre alt sind, beibringen, was Belästigung ist, wenn es sie vorher nie interessiert hat? So versucht das Gesetz, gesellschaftliche Fehler wieder gut zu machen, über die vorher nicht richtig diskutiert wurde. Deshalb glaube ich nicht, dass das Gesetz besonders effektiv sein wird. Es ist ein guter Anfang, aber eine patriarchalische Gesellschaft können wir nicht mit nur einem Gesetz ändern”.

Kommentar: Deutschland sollte sich ein Beispiel an Frankreich nehmen

Würde dieses Gesetz auch in Deutschland funktionieren? Reporterin Juliane Hermes hat sich bei einer Anwältin für Strafrecht und Opferschutz informiert und eine klare Meinung

Hey, du heiße Schnecke“, „Geiler Hintern“, „Uh la la!“ – Das alles sind Sätze, die sicherlich die meisten Frauen, und auch der ein oder andere Mann, schon mal gehört hat. Egal, ob im Club, an der Bushaltestelle oder im Büro. Plumpe Kommentare, die meist im Vorbeigehen herausposaunt werden. Sätze, die mich wütend machen, anwidern und mit Scham erfüllen.

Der Sinn dieser Kommentare bleibt für mich unersichtlich: Soll das eine komische Art von Humor sein, ein undurchdachtes Kompliment, ein billiger Anmachspruch oder einfach das Aufzeigen der Machtverhältnisse zwischen Mann und Frau?

Es gibt keinen Schutz vor übergriffigen Anmachsprüchen

Egal, ob ich einen Minirock trage oder einen Rollkragenpulli, einen Schutz vor solchen Kommentaren habe ich nie. Im Nachhinein fallen mir meist schlaue Kontersprüche ein, doch in dem Moment bin ich erst einmal geschockt und regungslos. Diese Sprüche sind nicht nur sinnfreie Ausrufe, es sind verbale sexuelle Belästigungen.

In Frankreich gibt es nun ein Gesetz, mit dem betroffene Frauen und Männer gegen solche Kommentare vorgehen können. Das Gesetz stellt auch sexuelle Belästigung wie Nachpfeifen oder Nachrufen unter Strafe. Da überlegt man sich sicherlich zwei Mal, ob einem der doofe Spruch mehrere Hundert Euro wert ist.

In Deutschland hingegen ist das nicht so klar geregelt. Hier können lediglich Beleidigungen angezeigt werden. Als Beleidigung sieht das Gesetz Gesten und Sätze, die die Ehre der betroffenen Person verletzen. Das können zum Beispiel Schimpfwörter wie „Pisser“ oder „Hure“ sein. Da diese Begriffe offensichtlich negativ besetzt sind, werden sie in den meisten Fällen als Beleidigung angesehen. Ob nun ein Nachpfeifen oder der Kommentar „Geiler Hintern“ als Beleidigung und damit als Verletzung der Ehre gewertet wird, hängt stark vom Einzelfall ab – und der jeweiligen Einschätzung des Richters oder der Richterin. Das bestätigt mir Anke Tillmanns-Larisch. Sie ist Anwältin unter anderem für Strafrecht und Opferschutz und hat Mandanten vertreten, die wegen sexualisierten Beleidigungen angeklagt wurden.

Hemmschwelle zu unangemessenem Verhalten steigt mit Verbot

Ich finde, das deutsche Gesetz gegen Beleidigungen reicht nicht. Es müsste um den Tatbestand der verbalen sexuellen Belästigung erweitert werden. Ein Gesetz würde viele mögliche Täterinnen und Täter abschrecken. Die Hemmschwelle zu schlechtem Verhalten wird größer, sobald etwas offiziell illegal ist.

Viele Männer aus meinem Umfeld sagten mir, sie würden sich durch so ein Gesetz eingeschränkt fühlen und hätten dann Angst zu flirten. Aber mal ehrlich: Wie muss man denn flirten, damit man Angst hat, angezeigt zu werden? Wer mir auf offener Straße wie einem Hund hinterherpfeift, hat wohl kaum ernsthafte Absichten. Und auch sonst denke ich, dass die wenigsten Frauen nach einem netten Gespräch zur Polizei rennen würden.

Dass Frauen beispielsweise aus Rachegründen eine Falschaussage bezüglich sexueller Belästigungen machen, komme eher selten vor, berichtet mir Anwältin Tillmanns-Larisch. Gibt es Zweifel an der Aussage eines Opfers, so können psychologische Gutachten erstellt werden, die Auskunft geben über die Glaubwürdigkeit der jeweiligen Person.

Erst nachdenken, dann sprechen

Die Lösung ist doch eigentlich ganz einfach: Wer über seine eigenen Worte nachdenkt, bevor er sie ausspricht, muss sich auch keine Sorgen machen, verklagt zu werden. Könnten die Worte eine Person verletzen, zur Schau stellen oder mit Scham erfüllen? Dann eignen sie sich nicht als Anmachspruch. Punkt.

Ein Gesetz wie in Frankreich würde sicherstellen, dass Frauen und auch Männer eine Chance haben, sich in übergriffigen Situationen zu wehren.

Beitragsbild: Isaiah Rustad auf unsplash, lizenziert nach Creative Commons

Autorinnen: Silja Thoms und Juliane Hermes

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