Prozess um versuchten Mord an Lehrer aus Dortmund gestartet

Der Prozess um den versuchten Mord an einem Deutsch- und Chemielehrer einer Dortmunder Gesamtschule hat gestartet. Er wird nicht-öffentlich verhandelt, um die jugendlichen Angeklagten zu schützen, so der Richter. Im Mai 2019 hatten drei junge Männer – zwei davon Schüler – versucht, Lehrer Wolfgang Wittchow auf dem Schulparkplatz zu überwältigen.

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt davon, dass die Jugendlichen versucht hatten, ihren Lehrer mit einem vorgetäuschten medizinischen Notfall auf den Lehrerparkplatz zu locken. Sie haben ihn dazu bringen wollen, sich zu einem am Boden liegenden Schüler zu bücken. Dann, so heißt es laut Anklage, wollten die drei mutmaßlichen Täter den Lehrer von hinten mit Hämmern erschlagen. Er habe stattdessen den Notarzt gerufen. Ein Angriff blieb so aus. Den heute 17-,18- und 19-jährigen Angeklagten wird versuchter Mord und Verabredung zum Verbrechen vorgeworfen.

Einer der Angeklagten bestreitete die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bereits am ersten Prozesstag (28. Januar), wie ein Sprecher des Dortmunder Landgerichts mitteilt. Die Angaben zum gesamten Tagesablauf stimmten nur teilweise mit der Anklage überein. Das Gericht muss nun die genauen Beweismittel bis ins kleinste Detail prüfen. Zunächst sind acht Verhandlungstage bis Ende April für den Fall vorgesehen.

Lehrer tritt als Nebenkläger auf

Der Lehrer Wolfgang Wittchow tritt als Nebenkläger auf. Er will eine harte Strafe: “Zumindest für den Haupttäter wünsche ich mir eine Strafe, die sich in Jahren und nicht nur in Monaten bemisst”, sagt er bereits vor dem Prozess. Resozialisierung könne schließlich auch im Gefängnis stattfinden. Laut Jugendstrafrecht ist eine Höchststrafe von bis zu zehn Jahren Jugendhaft möglich.

Das Gericht will die Jugendlichen mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit vor einer drohenden Stigmatisierung schützen. “Sie sollen sich möglichst ungestört zu rechtstreuen Erwachsenen entwickeln können”, sagt der Gerichtsvorsitzender Ulf Penning. Das Jugendstrafrecht habe eher einen erziehenden Charakter. Dieser Schutz überwiege das hohe Interesse der Öffentlichkeit.

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