Telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungen sind jetzt doch weiterhin möglich. Das teilte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen, Josef Hecken, am Montag (20.04.2020) mit. Eigentlich sollten Patienten ab sofort für eine Krankschreibung wieder persönlich zum Arzt gehen. Die Abschaffung der Sonderregelung stieß aber auf massive Kritik.
Wie lange die Verlängerung der Regelung gilt, steht noch nicht fest. Wie die Tagesschau berichtet, werde sich der Bundesausschuss kurzfristig erneut mit dem Thema beschäftigen und mit “hoher Wahrscheinlichkeit” die Regelung bis zum 4. Mai 2020 verlängern. Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung soll auf eine Woche begrenzt werden und könne bei andauernder Krankheit einmal verlängert werden.
Am 20. März wurde die Sonderregelung für telefonische Krankschreibungen bei Atemwegsbeschwerden eingeführt, um die Coronainfektionen so gering wie möglich zu halten. Bei einer Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am vergangenen Freitag (17.04.2020) wurde diese Regelung jedoch wieder aufgehoben.
Kritik aus mehreren Richtungen
Dafür gab es viel Kritik, unter anderem vom SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach: Die Arztpraxen seien nicht auf den Andrang vorbereitet, der durch das Ende der Sonderregelung zu erwarten sei, sagte Lauterbach dem “Tagesspiegel”.
Stephan Hofmeister, Vize-Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, hat sich nach Berichten der Tagesschau für einer Verlängerung bis zum 3. Mai eingesetzt. Er erkläre sich die Aufhebung der Sonderregelung mit dem Druck der Arbeitgeber und ihrem Ziel, die Zahl der Krankschreibungen zu verringern.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, forderte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, den Beschluss noch vor Montag außer Kraft zu setzen.