Das aktuelle Betriebsverbot für Clubs und Diskotheken in Nordrhein-Westfalen ist laut dem Oberverwaltungsgericht NRW rechtmäßig. Eine Kölner Diskothek-Betreiberin hatte Klage eingereicht.
Seit Monaten sind Tanzlokale wegen des Coronavirus geschlossen und die Club-Szene vermutet ein großes Discothekenschließen. Eine Kölner Discotheken-Betreiberin hielt die anhaltende Betriebsschließung ohne angemessenen finanziellen Ausgleich für rechtswidrig. Sie reichte deshalb beim Oberverwaltungsgericht Klage ein.
Per Eilbeschluss wurde am Mittwoch (08. Juli) entschieden, dass das Betriebsverbot rechtmäßig sei. Die Verordnung des Landes muss nicht geändert werden. Es sei nicht zu beanstanden, wenn das Land annehme, dass in Clubs und Diskotheken ein erhöhtes Infektionsrisiko bestehe.
Üblich sei in solchen Lokalitäten, sich dicht aneinander in schlecht durchlüfteten Räumen aufzuhalten. Besucher könnten sich so schlecht an die aktuellen Hygienemaßnahmen halten und begünstigen steigende Infektionszahlen. Außerdem wird auf die staatlichen Hilfsprogramme hingewiesen, auch wenn die langfristig nicht die Existenz sichere. Anders als bei Theatern oder in Kinos sei es in Clubs schwieriger die Maskenpflicht und den Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
Somit bleiben die Tanzlokale in NRW vorerst geschlossen.