Kirchliches Verfahren gegen Kölner Erzbischof Woelki bleibt aus

Dem Erzbischof Rainer Maria Woelki wird vorgeworfen, einen Fall von sexuellem Missbrauch nicht dem Vatikan gemeldet oder eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet zu haben. Der Fall soll sich 2015 zugetragen haben und unterliegt damit rein rechtlich nicht der 2020 eingeführten bedingungslosen Meldepflicht. Nach Einschätzung des Vatikans hat der Kardinal damit keine Pflichtverletzung begannen. 

Die Missbrauchsvorwürfe richten sich gegen den verstorbenen Düsseldorfer Priester Johannes O. Der Kardinal begründet sein Vorgehen mit der weit fortgeschrittenen Demenz und mehreren Schlaganfällen des ehemaligen Pfarrers, welche eine Befragung unmöglich gemacht haben. Woelki wird „falscher Umgang mit einem Verdachtsfall“ vorgeworfen. Außerdem soll der Kardinal wichtige Akten über den Umgang mit gegenwärtigen und früherer Bistumsleitungen mit Missbrauchsfällen nicht freigegeben haben. Anwälte von Woelki berufen sich auf „methodische Mängel“ der Gutachten, die einer Veröffentlichung im Wege stehen. Am 18. März soll ein neues Gutachten vorgestellt werden.

Der Erzbischof gerät in schwere öffentliche Kritik durch seine schlechte Kommunikation und fehlende Transparenz bezüglich des Falls. Die Vertuschungsvorwürfe gegen Woelki könnten die gesellschaftliche Akzeptanz für die Kirche enorm schädigen. Der Kölner Kardinal hat angekündigt, seine persönlichen Konsequenzen aus den Anschuldigen zu ziehen. Ein Rücktritt Woelkis sei also möglich.

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