Bundeskabinett beschließt einheitliche Corona-Notbremse

Am Dienstag hat die Bundesregierung beschlossen, das Management der Coronamaßnahmen an sich zu ziehen. Das soll mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes umgesetzt werden.

Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz in einem Bundesland 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, sollen die betroffenen Länder zu einer einheitlichen Notbremse verpflichtet werden. Diese umfasst unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr, mit Ausnahme der Versorgung von Tieren und zu Berufszwecken. Zudem darf sich ein Haushalt nur noch mit höchstens einer Person (inklusive Kindern unter 15 Jahren) eines weiteren Haushaltes treffen. Läden, Freizeit- und Kultureinrichtungen und Gastronomie bleiben geschlossen. Ausgenommen davon sind etwa Lebensmittelgeschäfte und Drogerien.

Schulen dürfen Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche anbieten. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 darf es gar keinen Präsenzunterricht geben. Für Unternehmen soll außerdem eine Pflicht geben, ihren Angestellten Coronatests anzubieten. Für Hochschulen sind weiterhin keine verpflichtenden Maßnahmen vorgesehen.

Das Gesetz soll nun in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden.

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