Entscheidung in Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den umstrittenen Berliner Mietendeckel für nichtig und verfassungswidrig erklärt. Laut der Richter habe das Land Berlin keine Kompetenz für eine eigene mietrechtliche Gesetzgebung.

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sind die Vorschriften des Mietendeckels ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens nichtig. Mieter müssen nach der Entscheidung ab sofort die eigentlichen – auf Grundlage des BGB – vereinbarten Mieten entrichten. Gegebenenfalls muss auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der vorgesehenen Vertragsmiete nachgezahlt werden. Laut Senatsverwaltung sind neun von zehn Mietwohnungen von dem Mietendeckel-Gesetz betroffen. Die Vermieter sollten zumindest ab 2022 die Inflation ausgleichen dürfen.

Der Mietendeckel galt für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin und war am 23. Februar 2020 in Kraft getreten. Das verabschiedete Gesetz war zunächst bis 2025 befristet. Durch dieses wurden die Mieten auf den Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren. Mit dieser Regelung wollte die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin den ansteigenden hohen Mietpreisen entgegenwirken.

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