Corona-Notbremse: Regierung beschließt Lockerungen

Die Regelungen der Corona-Notbremse sollen zukünftig weniger streng umgesetzt werden. Darauf haben sich Union und SPD nach Beratungen am Montag verständigt.

Die geplanten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sollen erst ab 22 Uhr gelten. Bis Mitternacht sind für alle auch noch alleinige Spaziergänge und Joggingrunden erlaubt. Danach gelten die Beschränkungen bis 5 Uhr morgens. Was den Einzelhandel betrifft, soll das Abholen von bestellten Waren nach dem “Click-and-Collect”-Prinzip weiter möglich sein, auch bei hohen Inzidenzzahlen. Ab einem Inzidenzwert von 165 ist für Schulen Distanzunterricht verpflichtend. Arbeitgeber sind außerdem dazu verpflichtet, zwei Corona-Tests pro Woche für die Mitarbeiter bereitzustellen.

Die Regelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni. Am Mittwoch will der Bundestag über die Änderungen final abstimmen. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz sollen bundeseinheitliche Regelungen für Länder und Landkreise mit einer Inzidenz über 100 gefunden werden. Ab dieser Grenze greift dann die Notbremse mit den neuen Regelungen.

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