Bundes-Notbremse: Ab Samstag Ausgangssperre in Dortmund

Die Stadt Dortmund setzt das neue Infektionsschutzgesetz ab Samstag (0:00 Uhr) um. Aufgrund der hohen Inzidenz von aktuell 221,7 tritt dann auch eine Ausgangssperre in Kraft. Diese gilt von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Davon ausgenommen sind unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Arztbesuche oder das Gassigehen mit dem Hund. 

Am Donnerstagabend  hatte die Stadt Dortmund mit einer Pressemitteilung für Chaos gesorgt. Dort hatte die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass die Maßnahmen der “Bundes-Notbremse” bereits ab der Nacht von Donnerstag auf Freitag gelten. Einige Stunden später revidierte die Stadtverwaltung dies in einer neuen Pressemittteilung.

Zusätzlich zur Ausgangssperre verschärft die “Bundes-Notbremse” die geltenden Maßnahmen insgesamt. So werden die Kontaktbeschränkungen des öffentlichen Raums auf den privaten Raum ausgedehnt. Konkret darf sich ein Haushalt also mit höchstens einer weiteren Person treffen. Außerdem gehen die Kitas in Notbetreuung. Für den Handel gilt grundsätzlich das Prinzip “Click & Collect”. Körpernahe Dienstleistungen sind verboten. Ausnahmen bilden zum Beispiel Friseure und Fußpflege. Hierfür ist aber ein aktueller, negativer Corona-Test notwendig.

Die Dortmunder Wirtschaft kritisiert die neuen Bestimmungen. Laut Heinz-Herbert Dustmann, Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, gingen die Bestimmungen “mal wieder” auf Kosten von zum Beispiel Handel, Gastronomie und Tourismus. Den Unternehmen fehle damit über Wochen eine Öffnungsperspektive. Dies sei auf wissenschaftlicher Grundlage nicht nachvollziehbar. Einen positiven Aspekt sieht Dustmann darin, dass Einkaufen per “Click & Collect” möglich ist. Allerdings sei das Prinzip für viele kleine Händler schwer umzusetzen. Insgesamt belaste das Bundesinfektionsgesetz einige Branchen unverhältnismäßig stark.

 

Eine detaillierte Übersicht über die neuen Regelungen stellt die Stadt Dortmund zu Verfügung.

 

 

 

 

 

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