Bundestag stimmt über Änderungen an Digitalgesetz ab

Die Anpassungen am “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” (Netz-DG) sollen die Rechte von Nutzer*innen sozialer Medien stärken. Das Melden von Hass-Posts und die Beschwerde bei eigenen gelöschten Posts sollen dadurch einfacher werden. Am heutigen Donnerstag entscheidet der Bundestag über die Änderungen.

Durch die Anpassungen soll es für Nutzer*innen zukünftig einfacher sein, Hass-Posts auf Grundlage des Netz-DG zu melden. In diesem Fall sind soziale Medien gesetzlich verpflichtet, die Beiträge zu überprüfen. Bisher waren Möglichkeiten, Posts per Netz-DG zu melden, teils versteckt worden.

Gleichzeitig sollen Nutzer*innen sich einfacher dagegen wehren können, wenn ihre Beiträge gelöscht werden. Durch die Anpassungen würde dies auch möglich, wenn soziale Medien Posts aufgrund ihrer eigenen Richtlinien entfernen.

Kritisiert wird, laut netzpolitik.org, unter anderem, dass es auch nach der Gesetzesänderung zu viele unterschiedliche Wege gibt, gegen die Löschung der eigenen Posts vorzugehen. Einen konkreten Anspruch auf Wiederherstellung von Posts und Accounts gebe es dagegen auch im neuen Netz-DG nicht.

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