Das Bundeskabinett hat sich am heutigen Mittwoch (12.5.) auf ein überarbeitetes Klimaschutzgesetz geeinigt. Kern des Gesetzes ist, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden soll. Außerdem wurden verbindliche Emissionsziele für die kommenden Jahre festgelegt.
Bisher war geplant, bis 2050 nur noch so viele Treibhausgase auszustoßen, wie auch wieder gebunden werden können. Mit dem neuen Gesetz wird das Ziel der Klimaneutralität um fünf Jahre vorgezogen. Für die Jahre 2030 und 2040 wurden Zwischenziele festgelegt. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 gemindert werden. Vor der Überarbeitung des Gesetzes lag das Ziel noch bei 55 Prozent. Das neue Zwischenziel für 2040 liegt jetzt bei einer Minderung der Emissionen um 88 Prozent.
Die Bundesregierung will zudem in den kommenden Wochen ein Sofortprogramm mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele auf den Weg bringen. Dazu gehört beispielsweise, dass Mieter*innen entlastet werden. Künftig soll die Hälfte der Kosten des geltenden CO2-Preises auf Öl und Gas von den Vermieter*innen getragen werden. Mit den neuen Beschlüssen sollen die Anstrengungen für den Klimaschutz fairer zwischen jetzigen und künftigen Generationen aufgeteilt werden.