Frankreich erlaubt Samenspende für lesbische Paare und Singles

Frankreich legalisiert die künstliche Befruchtung für lesbische Paare und Single-Frauen. Die französische Nationalversammlung hat am Dienstag (29.06.) das neue Bioethikgesetz mit großer Mehrheit verabschiedet. 

Zuvor war die künstliche Befruchtung nur für heterosexuelle Paare, die keine Kinder zeugen können, erlaubt. Diese mussten verheiratet sein oder mindestens zwei Jahre zusammenleben. Lesbische Paare und alleinstehende Frauen mussten für die Befruchtung durch Spendersamen in Nachbarländer wie Belgien oder Spanien fahren. In Deutschland sind Samenspenden für lesbische Paare nicht gesetzlich verboten, aber in den meisten Bundesländern auch nicht ausdrücklich erlaubt.

Neu in Frankreich ist außerdem, dass die Samenspender nicht mehr anonym bleiben müssen. Kinder, die durch Samenspenden gezeugt wurden, bekommen das Recht als Erwachsene herauszufinden, wer ihr Vater ist. Durch das Gesetz können außerdem mehr Frauen ihre Eizellen einfrieren lassen, um sie später künstlich befruchten zu lassen. Das war bisher nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Krebserkrankungen, erlaubt.

Mit dem Beschluss löst Präsident Emmanuel Macron sein Wahlversprechen von 2017 ein. Bis zur endgültigen Legalisierung waren rund zweieinhalb Jahre Debatte nötig. Gegen die Reform hatte es viel Kritik gegeben, unter anderem von katholischen Verbänden. Sie kritisieren, dass Kinder durch das neue Gesetz ohne Vaterrolle aufwachsen und traditionelle Familienstrukturen verloren gehen.

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