Das sind die neuen Corona-Regeln

Der Bundesrat hat dem neuen Infektionsschutzgesetz einstimmig zugestimmt. Am Donnerstag hatte der Bundestag den umstrittenen Maßnahmenkatalog auf den Weg gebracht. Dieser sieht die Einführung von 3G am Arbeitsplatz sowie im Nah- und Fernverkehr vor. 

Mit der Zustimmung des Bundesrats zum neuen Infektionsschutzgesetz der Ampel-Parteien wird am 25. November die epidemische Notlage auslaufen, auf der die bisherigen Maßnahmen beruhen. An ihre Stelle tritt stattdessen ein neuer Maßnahmenkatalog. So wird im Bus- und Bahnverkehr künftig die 3G-Regelung greifen. Gleiches gilt für Inlandsflüge, Taxen sind hingegen ausgenommen. Für den Arbeitsplatz wurde ebenfalls eine 3G-Pflicht beschlossen. Bei Verweigerung drohen Arbeitnehmer*innen Lohneinbußen und im Zweifelsfall sogar die Kündigung.

Am Donnerstag sind ebenfalls Bund und Länder zusammengekommen. Auf der Ministerpräsident*innen-Konferenz wurde vereinbart, dass es künftig flächendeckende Corona-Maßnahmen geben soll, die an einen Schwellenwert der Krankenhauseinweisungen gebunden werden. So gilt die 2G-Regel für Freizeiteinrichtungen, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie, wenn der Wert bei mindestens 3 liegt.

Bei einer Krankenhausrate von 6 oder mehr müssen Club- und Bar-Besucher*innen neben einem 2G-Nachweis noch einen aktuellen Schnelltest vorweisen. Ab einem Wert von 9 sollen die Länder von weiteren Beschränkungen, wie Kontaktbeschränkungen oder einem Verbot von Veranstaltungen Gebrauch machen. Nach Angaben des RKI liegt die bundesweite Hospitalisierungsrate aktuell bei 5,3. In NRW liegt sie bei 4,08.

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