Wer trotz Mitgliedschaft während des Lockdowns sein Fitnessstudio aufgrund pandemiebedingter Schließungen nicht nutzen konnte, kann sein Geld zurückbekommen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch (04.05.2022) anhand eines Präzedenzfalls entschieden.
In dem Fall ging es um einen Mann aus Niedersachsen, der seine Mitgliedschaft 2020 über zweieinhalb Monate nicht nutzen konnte. Die mehrmonatige Schließung eines Fitnessstudios sei gegen den Sinn einer Vertragsschließung, urteilte das Gericht. Denn man schließe den Vertrag ab, um regelmäßig Sport zu treiben. Dem konnte das Fitnessstudio aber nicht nachkommen, als es mehrere Monate geschlossen war.
Den Vertrag nach hinten zu verlängern, sei nicht zulässig. Für die Zeit der Schließung muss das Fitnessstudio eine Gutschrift oder eine Beitragserstattung leisten. Das begründete das Gericht in letzter Instanz mit der sogenannten Gutscheinregelung, die 2020 eingeführt wurde. Diese sieht vor, dass die Betreiber*innen die Leistung auch per Gutschein erstatten können, um massenhafte Insolvenzen zu verhindern.