Alte Führerscheine könnten schon ab 2022 umgetauscht werden müssen

Der Bundesrat diskutiert heute über die Umtauschfristen für alte Führerscheine. Dies betrifft alle Inhaber eines Führerscheins, die diesen vor dem 19.01.2013 ausgestellt bekommen haben.

Die EU-Richtlinie, die 2006 eingeführt wurde, besagt, dass bis 2033 alle Führerscheine umgetauscht werden müssen. Jetzt wird diskutiert, ob einige Führerscheinbesitzer, je nach Ausstellungs- und Geburtsjahr, schon früher einen Kartenführerschein beantragen müssen. So müssten etwa alle, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind, ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Diejenigen, die ihren Führerschein seit 2011 haben, müssten den neuen Führerschein bis zum 19. Januar 2032 beantragt haben. Dieser ist 15 Jahre lang gültig. Die Beantragung eines neuen Führerscheins kostet 29 Euro.

Die Richtlinie soll für einen höheren Sicherheitsstandard sorgen, indem man zum Beispiel nicht einfach einen Führerschein im Ausland machen kann, sondern für die Fahrerlaubnis mindestens 185 Tage lang im jeweiligen Land einen festen Wohnsitz haben musste. Außerdem gibt es zwei neue Fahrerlaubnisklassen, die Zweikrafträder betreffen: Die neue Klasse A2 ersetzt die bisherige Klasse A und die Klasse AM ersetzt die Klassen S und M. Auch hat der neue Führerschein europaweit eine einheitlichere Gestaltung.

 

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