Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in NRW unwahrscheinlicher

Nach einer Entscheidung der EU-Kommission sind Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in NRW unwahrscheinlicher geworden. Wie der WDR berichtet, gab die Kommission am Mittwoch, 13. Ferbuar, grünes Licht für eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Wenn diese in Kraft tritt, gelten Fahrverbote als unverhältnismäßig, wenn die Stickstoffwerte in den betroffenen Städten im Jahresdurchschnitt nicht über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter liegen.

Die Zustimmung der EU war notwendig, da das Immissionsschutzgesetz die europäische Luftqualitätsrichtlinie betrifft. Der Richtlinie nach ist ein durchschnittlicher Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter festgelegt. Das Immissionsschutzgesetz der Bundesregierung ist ein politischer Weg, gegen die gerichtlich verhängten Fahrverbote in deutschen Städten vorzugehen. Der Bundestag muss dem Gesetz allerdings noch zustimmen.

Nach vorläufigen Zahlen aus dem Jahr 2018 überschreiten in NRW nur noch drei Städte den potenziellen Grenzwert von 50 Mikrogramm. Diese sind Köln, Düsseldorf und Dortmund. In allen anderen der 14 angeklagten Städte lag der Jahresdurchschnitt 2018 zwischen 40 und 50 Mikrogramm. Wann das Immissionsgesetz in Kraft tritt und welche Rolle es in den laufenden Gerichtsverfahren spielt, ist noch unklar.

Städte wie Essen, in denen der Grenzwert zwischen 40 und 50 Mikrogramm pro Kubikmeter liegt, könnten von dem Gesetz profitieren, demnach würde es in diesen Städten keine Fahrverbote geben. Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hatte Mitte November 2018 für große Teile der Essener Innenstadt Diesel-Fahrverbote angeordnet. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dagegen Revision eingelegt.

 

 

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