Beschluss

Bundestag bewilligt drittes Geschlecht im Geburtenregister

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“Divers” lautet das dritte Geschlecht, das künftig neben “weiblich” und “männlich” im Geburtenregister eingetragen werden kann. Das entschied der Bundestag am Donnerstag, den 13.12. Der Begriff divers bezieht sich auf intersexuelle Menschen, deren Körper sowohl weibliche, als auch männliche Merkmale aufweist.