Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, Paragraf 219a, wird reformiert. Ärtze dürfen künftig darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen.
Abgeschafft wird Paragraf 219a also nicht, wie viele Frauen auf Demonstrationen gefordert hatten. Auch die Grünen, die FDP und Teile der SPD hatten für die Abschaffung plädiert. Die Bundesregierung hat in der Nacht auf Dienstag die endgültige Fassung der Reform beschlossen, nachdem sich die dafür zuständigen Minister schon Ende letzten Jahres auf den Kompromiss geeinigt hatten. Demnach dürfen Ärzte und Krankenhäuser zukünftig öffentlich, also auch auf ihrer Webseite, darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Über weiterführende Links sollen sie auf Informationsangebote neutraler Stellen verweisen.
Zusätzlich soll es zukünftig eine Liste geben, in der alle Ärzte genannt werden, die Abtreibungen durchführen. Die Liste soll von der Bundesärztekammer geführt werden und auch der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Schwangere Frauen sollen so in Zukunft leichter Zugang zu diesen Informationen bekommen, zum Beispiel über das Hilfetelefon „Schwangere in Not“. Außerdem werden die Kosten für die Pille zwei Jahre länger übernommen: bis zum 22. Geburtstag.
Das Gesetz wird am 6. Februar im Bundeskabinett besprochen. Danach kommt es dann in den Bundestag.