Organspende: Warum die beschlossene Entscheidungslösung der falsche Weg ist

Rund 84 Prozent der Deutschen stehen der Organspende positiv gegenüber. Allerdings haben gerade mal 39 Prozent eine Entscheidung dafür oder dagegen getroffen, belegt eine Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Das zeigt uns, dass wir uns nur ungerne mit unserem eigenen Tod und dem was danach mit uns geschieht auseinandersetzen wollen. Dabei wäre es doch so wichtig, dass wir mehr Spender hätten. Denn auf 9500 Menschen, die in Deutschland auf eine Organspende warten kommen gerade mal 935 Spender. Viel zu wenig, sagt unser Autor. Denn ein Spender gibt im Schnitt drei Menschen eine neue Lebenschance.

Es war nötig, dass sich der Bundestag mit dem Thema Organspende auseinandersetzt. Das Palament hat sich für die Enscheidungslösung entschieden. Diese sieht vor, dass wir, wenn wir  alle zehn Jahre einen neuen Personalausweis beantragen, im Bürgerbüro über die Organspende informiert werden. Dann können wir entscheiden, ob wir spenden möchte oder nicht. Damit hat der Bundestag die Chance verpasst, dass sich etwas ändert. Denn das verabschiedete Gesetz sorgt wird zwar dafür, dass wir besser informiert sind, aber bringt uns nicht zum Spenden.

Das große Manko der neuen Regelung ist, dass wir weiterhin keine Entscheidung treffen müssen. Natürlich ist es gut, dass wir regelmäßig der Frage ausgesetzt werden, ob wir spenden wollen oder nicht. Aber wer hat schon Lust, stundenlang im Wartezimmer beim Bürgeramt auf seinen Perso zu warten, um sich dann noch die Frage zu stellen, ob er spenden möchte oder nicht? Da verschiebt man eine Antwort lieber auf später.

Darüber hinaus gibt es jetzt schon genügend Kampagnen, die uns ermutigen sollen, eine Entscheidung zu treffen. Dennoch ist die Zahl der Spender von 955 im Jahr 2018 auf 935 Spender in vergangen Jahr gesunken, so der Jahresbericht der Deutschen Stiftung Organtrasnplantation (DOS) für 2019.

Widerspruchslösung wäre der bessere Weg

Die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundestagsmitglied Karl Lauterbach (SPD) vorgeschlagene Widerspruchslösung wäre die bessere Lösung gewesen. Diese sieht vor, dass Personen, die keine Organe spenden wollen, einmal widersprechen – ansonsten gelten sie als Spender. Viele Kritiker werfen dieser Lösung vor, zu sehr in unsere freien Entscheidungen einzugreifen. Diese Betrachtung ist jedoch übertrieben.

Gesundheitsminister Jens Spahn hat sich für eine Widerspruchslösung bei der Organspende stark gemacht. Sein Gesetzesentwurf wurde im Bundestag abgelehnt. Foto: BMG

Zum einen kann man jederzeit vermerken lassen, dass man nicht Spender sein möchte. Es ist somit eine andere Herangehensweise. Der Ausgangspunkt ist nicht der, dass man kein Spender ist, bis man dem zustimmt. Sondern: Man ist Spender, bis man dem widerspricht. In beiden Fällen hat man die freie Wahl. Personen, die nicht in der Lage sind, Bedeutung und Tragweite einer Organspende zu erkennen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Zum anderen können auch noch Angehörige nach dem Tod einer Spende widersprechen. Das geht jedoch nur, wenn sie glaubhaft vermitteln können, dass der Verstorbene sich zu Lebzeiten gegen das Spenden ausgesprochen hat.

Die Lage in anderen Ländern

Dass die Widerspruchslösung keine automatische Zustimmung ist, zeigt auch der Blick in andere Länder. So gilt laut BZgA beispielsweise in Spanien, dem Land mit den meisten Organspenden in Europa, die Widerspruchslösung. Mit 48 Spendern auf eine Millionen Einwohner ist jedoch auch dort die Zahl der Spender sehr gering. Bei unseren Nachbarn in den Niederlanden beklagte sich die niederländische Organspendestiftung NTS über zu wenige Spender. Infolge dessen führte das Parlament die Widerspruchslösung mit einer Mehrheit von gerade einmal zwei Stimmen ein. Trotz dieser sehr umstrittenen Maßnahme ist die Zahl der Spender in den Niederlanden gestiegen.

Die Widerspruchslösung hätte also nicht zwangsweise mehr Spender hervorgehoben. Sie hätte aber zumindest dazu geführt, dass wir uns endlich mit dem Thema auseinandersetzen. Darüber hinaus hätte diese Reglung dazu geführt, dass die Hinterbliebenen entlastet werden. Denn von ihnen hätte man nicht verlangt, sich nach dem Tod einer geliebten Person noch damit auseinanderzusetzen, ob der Verstorbene spendet oder nicht. Da wir bei der neuen Regelung immer noch keine Entscheidung treffen müssen, schieben viele diese solange vor sich her, bis es zu spät ist.

Beitragbild: Jasmin777 auf Pixabay

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