Bundesregierung entschädigt homosexuelle Soldaten

Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) will schwule Soldaten für ihre systematische Diskriminierung in der Bundeswehr entschädigen. Soldaten sollen Geld bekommen, wenn sie zum Beispiel wegen ihrer Homosexualität entlassen oder nicht befördert wurden.

Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwochvormittag (25.11) einen entsprechenden Gesetzentwurf. Man setze damit “ein Zeichen der Wiederherstellung der Würde dieser Menschen, die nichts anderes wollten, als Deutschland zu dienen”, so Kramp-Karrenbauer vor der Kabinettssitzung. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.

Das Verteidigungsministerium rechnet mit Anträgen von etwa 1000 Betroffenen, die zwischen 1955 und 2000 in der Bundeswehr und der Volksarmee der ehemaligen DDR diskriminiert wurden. Urteile von Truppengerichten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen werden aufgehoben. Für jedes aufgehobene Urteil soll es 3000 Euro Entschädigung geben.

Bundeswehr hat Homosexuelle lange diskriminiert

Seit bestehen der Bundesrepublik bis Ende der 1960er Jahre waren homosexuelle Handlungen eine Straftat. 1969 wurde Homosexualität unter Erwachsenen in Westdeutschland straffrei. Davor mussten schwule Soldaten damit rechnen, wegen ihrer Sexualität entwertet, erniedrigt oder entlassen zu werden.

Aber selbst nach 1969 wurden sie weiter benachteiligt: Ihnen wurden zum Bespiel keine verantwortungsvollen Aufgaben mehr übertragen. Erst im Jahr 2000 wurde die systematische Diskriminierung Homosexueller in der Bundeswehr beendet. Das Soldatinnen-Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz schützt die Gleichstellung homosexueller Soldat*innen seit 2006 zusätzlich.

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