Upskirting: Justizminister fordern härteres Gesetz

Die Justizminister aus NRW, Baden-Württemberg und Bayern wollen ein härteres Gesetz für “Upskirting” beschließen. Das sagten sie am Donnerstag (13.06.) nach einer Tagung in Lübeck-Travemünde. Bislang ist das heimliche Fotografieren unter den Rock von Frauen nicht in jedem Fall strafbar.

Bayern und NRW bereiten derzeit einen Gesetzesentwurf für eine Bundesratsinitiative vor. Es könne nicht länger von solchen “zufälligen Sachverhaltsumständen” abhängen, ob demütigende, verletzende Eingriffe in die Privatsphäre von Frauen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit seien, so NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Ein entsprechendes Gesetz würde der Polizei ihre Arbeit erleichtern, gegen solche Taten vorzugehen.

Bislang steht das Upskirting nur unter Strafe, wenn es in besonders geschützten Räumen wie der eigenen Wohnung gemacht wird, oder den höchstpersönlichen Lebensbereich betrifft, etwa in Umkleidekabinen und öffentlichen Toiletten. In Großbritnannien wurde das Upskirting dieses Jahr mit dem “Voyeurism Offences Act 2019″ unter Strafe gestellt: Tätern drohen dort unter anderem nun bis zu zwei Jahren Haft, sowie ein möglicher Eintrag in das Register für Sexualstraftäter.

Eine von zwei Frauen gestartete Petition fordert schon seit Monaten ein Verbot des Upskirting. Bisher haben mehr als 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützer die Petition unterzeichnet. Anfang der Woche hatte die Frauen Union NRW ein eigenes Strafgesetz gegen Upskirting gefordert.

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