Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt vorerst außer Kraft. Das haben alle Bundesländer einstimmig beschlossen. Wegen eines Formfehlers werden Raser zukünftig wieder nach altem Bußgeldkatalog bestraft.
Ende April ist die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Zur Reform gehören auch verschärfte Regeln bei zu schnellem Fahren: Innerorts sollte bei einer Überschreitung des Tempolimits von 21 Kilometer pro Stunde ein Fahrverbot verordnet werden. Außerorts waren es 26 km/h. Anders als im alten Bußgeldkatalog konnte bereits beim ersten Vergehen ein einmonatiges Fahrverbot folgen. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.
Das Bundesjustizministerium (BMJV) sieht Andreas Scheuer (CSU) in der Verantwortung. Der Fehler in der Eingangsformel sei wegen einer zu kurzen Frist vom Justizministerium nicht festgestellt und bemängelt worden. Zukünftig soll in den meisten Bundesländern der alte Bußgeldkatalog angewandt werden. Bereits in der kommenden Wochen solle es nun Gespräche mit dem Bund geben, um eine einheitliche Lösung zu finden.